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Österreichischen Gebrauchshundesport-Verbandes (ÖGV)!

 

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PRÜFUNGSORDNUNG

 

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ÖKV-Zughundeprüfung 1 Version 5

Österreichische Prüfungsordnung für

Zughunde

Allgemeiner Teil:

Gültigkeit

Diese Prüfungsordnung wurde in der Sitzung des ÖKV-Vorstandes am 26.08.2009 genehmigt und beschlossen. Die

Prüfungsordnung tritt am 01.09.2009 in Kraft und gilt für alle Verbandskörperschaften des ÖKV.

Allgemeines

Zughundeprüfungen sollen dazu beitragen, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Fitness großer Hunde aufzuzeigen

und die Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu Generation zu erhalten.

Den Verbandskörperschaften des ÖKV wird empfohlen, die zu fördern. Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe

unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Vorschriften der

Prüfungsordnung sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu

erfüllen. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter, Ort und Beginn sind den Mitgliedern öffentlich

bekannt zu geben.

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe müssen der kompletten Prüfungsstufe entsprechen. Eine im Rahmen einer

Veranstaltung erfolgreich abgelegte komplette Prüfung gilt in jedem Fall als Ausbildungskennzeichen. Die

Ausbildungskennzeichen und Prüfungsergebnisse müssen von allen Verbandskörperschaften gegenseitig anerkannt

werden.

Prüfungssaison

Prüfungsveranstaltungen können das ganze Jahr hindurch, an jedem Tag der Woche durchgeführt werden, wenn die

Witterungsverhältnisse es zulassen. Sollte die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet sein, muss von

der Durchführung einer Prüfungsveranstaltung Abstand genommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der LR.

Prüfungsaufbau

Die Ausbildungslaufbahn muss mit der ZH 1 begonnen werden. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten

Prüfungsstufe geführt werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist. Die

ZH nach Zughundeprüfungsordnung Version 4 ist gleichrangig mit ZH 3. Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt

werden.

Die einzelnen Prüfungen

Zughundeprüfung Stufe 1 (ZH-1)

Übungen, im einfachen Schwierigkeitsgrad, mit Führhilfe an der Zugvorrichtung

Zughundeprüfung Stufe 2 (ZH-2)

Übungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, ohne Führhilfe an der Zugvorrichtung

Zughundeprüfung Stufe 3 (ZH-3)

Übungen, im größeren Schwierigkeitsgrad, ohne Führhilfe an der Zugvorrichtung

Veranstaltungsgenehmigung

Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Verbandskörperschaften durchführen, die sich mit der Ausbildung von Zughunden

befassen. Die Veranstaltungsgenehmigung (Formular) erteilt der ÖKV bzw. eine Verbandskörperschaft im Auftrag des

ÖKV. Der Veranstalter einer Prüfungsveranstaltung muss die Veranstaltungsgenehmigung mindestens vier Wochen vor

dem Prüfungstermin einreichen. Die Prüfungsveranstaltung darf nicht durchgeführt werden, wenn die

Veranstaltungsgenehmigung am Tage der Prüfungsveranstaltung nicht vorliegt.

Eine Prüfungsveranstaltung wird nur als solche anerkannt, wenn mindestens 4 HF daran teilnehmen.

ZH 1 ZH 2 ZH 3

ÖKV-Zughundeprüfung 2 Version 5

Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter (PL)

Für den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der PL verantwortlich. Er erledigt und überwacht alle

erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer Prüfungsveranstaltung. Er muss den

ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsveranstaltung gewährleisten und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der

Prüfungsveranstaltung zur Verfügung stehen.

Der PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm obliegen unter anderem

folgende Aufgaben :

• Einholen sämtlicher Veranstaltungsgenehmigungen

• Bereitstellung eines entsprechenden Prüfungsplatzes

• Bereitstellung der erforderlichen PO-gerechten Gerätschaften

• Bereitstellung von fachkundigem Hilfspersonal z. B. Personengruppe

• Bereitstellung schriftlicher Unterlagen wie Richterblätter und Bewertungslisten für alle Prüfungsstufen

• Bereithaltung der Leistungshefte, Ahnentafeln, Impfnachweise und Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Der PL muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem LR Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung, Art der

Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Gespanne bekannt geben. Wird dies versäumt, so hat der LR das Recht, von

seiner Verpflichtung zurückzutreten. Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem LR vorzulegen.

Leistungsrichter (LR)

Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen nur ÖKV-Leistungsrichter amtieren, die für Zughundeprüfungen zugelassen sind. Es

gelten alle Bestimmungen der ÖKV-Richterordnung.

Zu den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung die Leistungsrichter aus der Richterliste

des ÖKV selbst einzuladen. Für Staatsmeisterschaften und vom ÖKV vergebene Turniere werden die Leistungsrichter

durch den ÖKV bestellt. Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter ist dem Veranstalter überlassen, jedoch dürfen

von einem Leistungsrichter pro Tag maximal 18 Gespanne geprüft werden.

Die Berufung eines ausländischen Leistungsrichters kann nur entsprechend der Richterordnung des ÖKV erfolgen. Die

Richterspesen legt der ÖKV fest und verlautbart diese in der Zeitschrift des ÖKV „Unsere Hunde“ (UH).

Der Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist;

Hunde, deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben; Hunde die von Personen

vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Veranstaltungen bei denen die LR durch das ÖKVLeistungsreferat

zugeteilt werden, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Der LR darf durch sein Verhalten die Arbeit des Gespannes weder stören noch beeinflussen. Der LR ist für die

Einhaltung und korrekte Beachtung der Bestimmungen der geltenden PO verantwortlich Er ist berechtigt, bei

Nichtbeachtung der PO und seiner Anweisungen, die Prüfung abzubrechen. Der LR hat in diesen Fällen einen Bericht an

das ÖKV-Leistungsreferat zu geben.

Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom

Hundesportgelände und eventuelle Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf

Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist innerhalb von acht Tagen eine Beschwerde

möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich, mit Unterschrift des Beschwerdeführers und mindestens einem weiteren

Zeugen, über den Prüfungsleiter beim veranstaltenden Verein einzubringen. Aus der Annahme einer Beschwerde leitet

sich kein Anspruch auf Revidierung der Bewertung des LR ab. Die Entscheidung über eine Beschwerde trifft das

zuständige Gremium der Verbandskörperschaft. Die Verbandskörperschaft kann die Beschwerde an das ÖKVLeistungsreferat

weiterleiten, die in letzter Instanz entscheidet.

Prüfungsteilnehmer

Der Prüfungsteilnehmer muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten. Mit Abgabe der Meldung

verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen am

Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich dem PL mitteilen. Der Teilnehmer muss die für den

Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und Tierschutzbestimmungen einhalten. Der Teilnehmer muss sich den

Anweisungen des LR und des PL fügen. Der Zughundeführer muss seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise

vorführen. Das Ende der Prüfung ist mit der Verlautbarung des Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) und der Übergabe

des Leistungsheftes gegeben.

Der LR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund, auch gegen die Einsicht des HF

aus der Prüfung zu nehmen. Wenn ein HF seinen Hund zurückzieht, erfolgt die Eintragung „Mangelhaft wegen

Abbruchs“ in das Leistungsheft. Wenn ein HF seinen Hund wegen einer offensichtlichen Verletzung zurückzieht oder ein

dementsprechendes Attest eines Tierarztes vorliegt, erfolgt die Eintragung „Abbruch wegen Krankheit“ in das

Leistungsheft. Der LR ist berechtigt,

bei unsportlichem Verhalten, bei Mitführen von Motiviergegenständen und/oder Futter, bei Verstößen gegen die PO,

gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die guten Sitten, die Disqualifikation des HF zu verfügen. Ein vorzeitiger

Abbruch der Prüfung ist in jedem Fall mit Begründung im Leistungsheft zu vermerken. Bei einer Disqualifikation werden

alle bis dorthin erworbenen Punkte aberkannt.

ÖKV-Zughundeprüfung 3 Version 5

Hörzeichen sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache

erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein.

Die Startreihenfolge muss durch Los ermittelt werden.

Zulassungsbestimmungen

Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das Alter von 24 Monaten vollendet haben. Es dürfen keine

Ausnahmen gemacht werden.

Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Rasse oder Abstammungsnachweis teilnehmen,

wenn sie mindestens 50 cm Schulterhöhe aufweisen. Für Siegerprüfungen innerhalb der Verbandskörperschaften

können zusätzliche Zulassungsbestimmungen erlassen werden.

Hunde, die im Ausland gezüchtet wurden und in österreichischem Besitz stehen, müssen im ÖHZB (Österreichisches

Hundezuchtbuch) eingetragen sein.

Ein HF darf pro Tag nur an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Ein HF darf an einer Veranstaltung mehrere

Gespanne zur Prüfung führen. Ein Hund darf an einem Tag nur in einem Gespann eingesetzt werden.

Hitzige Hündinnen sind zu allen Prüfungsveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch gesondert von den übrigen

Prüfungsteilnehmern gehalten werden. Sie werden als letzte Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft.

Trächtige und säugende Hündinnen sind nicht zugelassen. Kranke und ansteckungsverdächtige Tiere sind von allen

Prüfungsveranstaltungen ausgeschlossen.

Unbefangenheitsprobe

Zu Beginn jeder Prüfung muss der LR den Hund einer Unbefangenheitsprobe unterziehen. Bestandteil der

Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z.B.: Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.).

Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen

disqualifiziert werden. Der Veranstalter und der Eigentümer von gechipten Hunden müssen dafür sorgen, dass eine

Identifizierungsmöglichkeit vorhanden ist.

Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit des Hundes während der gesamten Prüfung. Der

Leistungsrichter ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren. Die

Disqualifikation muss im Leistungsheft mit Angabe der Wesensmängel eingetragen werden. Hunde, die wegen

Wesensmängel disqualifiziert wurden, müssen dem zuständigen Gremium der Verbandskörperschaft schriftlich gemeldet

werden.

Durchführung der Unbefangenheitsprobe

1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu

erfolgen.

2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem Leistungsrichter einzeln vorzuführen.

3. Der Hund ist mit einer gebräuchlichen Führleine angeleint vorzustellen. Die Leine muss lose gehalten werden.

4. Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den LR ist nicht gestattet.

Beurteilung :

a) positives Verhalten des Hundes :Der Hund verhält sich bei der Überprüfung z.B. neutral, selbstbewusst, sicher,

aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.

b) noch zu vertretende Grenzfälle : Der Hund verhält sich z.B. etwas unstet, leicht überreizt, leicht unsicher. Diese

Hunde können zugelassen werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf genauestens zu beobachten.

c) negatives Verhalten des Hundes bzw. Wesensmängel : Der Hund verhält sich z.B. scheu, unsicher, schreckhaft,

schuss-scheu, unführig, bissig, aggressiv (Disqualifikation)

Bewertung

Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und Punkten. Die Note (Qualifikation) und die

dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen. Eine Prüfung gilt als „bestanden“, wenn der

Hund mindestens 70 % der Gesamtpunkte erreicht hat.

Punktetabelle :

ÖKV-Zughundeprüfung 4 Version 5

Prozentrechnung :

Bei der Gesamtbewertung sollen nur ganze Punkte vergeben werden. Bei den einzelnen Übungen kann dagegen mit

Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim Endergebnis einer Abteilung rechnerisch keine volle Punktzahl ergeben,

so wird diese, je nach Gesamteindruck auf- oder abgerundet.

Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Punktzahl in der Übung 7 Rückwärtsfahren. Sind auch diese Punkte gleich

so entscheidet die höhere Punktzahl in der Übung 9 Slalom. Ergebnisse, die in diesen Punkten übereinstimmen, werden

innerhalb der Platzierung gleich gestellt.

Disqualifikation

Ein Hund wird disqualifiziert, wenn zur Erreichung des Prüfungszieles Zwang ausgeübt wird, wenn der Hund während

der Prüfung den HF oder den Vorführplatz verlässt und auf dreimaliges Rufen nicht zurückkommt.

Bei einer Disqualifikation werden alle bis dahin vergebenen Punkte aberkannt. Im Leistungsheft werden weder Noten

(Qualifikationen) noch Punkte eingetragen.

Leistungsheft

Das Leistungsheft ist für jeden Prüfungshund obligatorisch. Das Leistungsheft muss in der Ahnentafel, Registrierung

oder Hundesportlizenz von einem Leistungsrichter oder Clubvorsitzenden eingetragen sein. Die Eintragung der

Ausstellung (Datum, Angabe des Ausstellenden) im Leistungsheft einerseits und auf der Ahnentafel, Registrierung oder

Hundesportlizenz andererseits, muss übereinstimmen. Für Hunde, die keine Ahnentafel, Registrierung oder

Hundesportlizenz haben, wird die Ausgabe des Leistungsheftes durch die Verbandskörperschaft oder Ortsgruppe

listenmäßig festgehalten.

Das Leistungsheft mit der Ahnentafel, Registrierung oder der Hundesportlizenz (oder deren Kopie) muss vor

Prüfungsbeginn dem PL übergeben werden. Das Prüfungsergebnis ist in jedem Fall vom PL in das Leistungsheft

einzutragen, vom Leistungsrichter zu kontrollieren und zu unterschreiben.

Bewertungsliste

Der Leistungsrichter ist zur Kontrolle der vom PL vollständig und richtig ausgefüllten Bewertungslisten, in denen alle

Prüfungsdaten eingetragen sein müssen, verpflichtet. Der Leistungsrichter ist auch für die Weiterleitung der

Bewertungslisten nach den jeweils geltenden Bestimmungen verantwortlich.

Haftpflicht

Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen Hund bzw. sein

Gespann verursacht werden. Er muss daher als Hundehalter gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige Unfälle

während der gesamten Prüfungsveranstaltung haftet der HF für sich und seinen Hund. Die vom Leistungsrichter bzw.

vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden vom HF freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.

Impfungen

Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor

Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.

Prüfungsaufsicht

Das ÖKV-Leistungsreferat kann Prüfungsaufsichten anordnen und durchführen. Eine vom ÖKV-Leistungsreferenten

beauftragte fachkundige Person kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nach den Bestimmungen

der geltenden Prüfungsordnung

Allgemeine Bestimmungen:

Die Reihenfolge der Übungen kann je nach den örtlichen Gegebenheiten verändert werden, muss jedoch für alle

Prüfungsteilnehmer gleich sein. Die Hindernisse müssen den Regeln entsprechend nach Anweisung des LR aufgestellt

werden. Ein gut durchdachter Parcours ermöglicht den Gespannen, sich leicht und fließend zu bewegen. Vor Beginn

ÖKV-Zughundeprüfung 5 Version 5

einer Prüfung dürfen keine Gespanne den Prüfungsplatz betreten, alle daran teilnehmenden ZHF können den

aufgebauten Parcours eingehend ohne Hund besichtigen.

Der LR gibt die Anweisung für den Beginn der Prüfung.

Die HZ sind dem Hundeführer überlassen. Sie können in jeder Sprache erfolgen. Der Name des Hundes in Verbindung

mit einem HZ ist erlaubt. Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt (ohne den Hund dabei zu berühren).

Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung

ohne Bewertung abzubrechen. Zur Disqualifikation führen wenn der Hund nicht in der Hand des Hundeführers ist und

Füttern des Hundes während der Prüfung.

Loben ist nur nach jeder beendeten Teilübung erlaubt. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn einer Teilübung

ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.

Beschreibung des idealen Verhaltens des Zughundes bei der Arbeit : Der Zughund muss Gehorsam, Führigkeit,

Wesensfestigkeit, Kraft und Freude zeigen.

Beschreibung der Mindesterfordernisse für den Wagen :

1. Es ist ausschließlich ein 2-achsiger Wagen zu verwenden.

2. Die Größe und Höhe des Wagens und der Einspannvorrichtung muss der Größe/Höhe des Hundes

entsprechen.

3. Der Antritt zur Prüfung ist sowohl mit Pulkastange als auch mit Landen (mit Waage und Stränge) erlaubt

Zughundeprüfung 1

Der Hund soll weitgehend selbständig fahren, das Führen des Hundes an der Zugvorrichtung durch den ZHF ist erlaubt.

Starke Führhilfen (herumzerren oder Herumreißen des Hundes vom HF ) entwerten entsprechend bei allen Übungen.

Übung 1 : Einspannen 5 Punkte

Übung 2 : Vorwärtsfahren 10 Punkte

Übung 3 : Personengruppe 10 Punkte

Übung 4 : Wenden 15 Punkte

Übung 5 : Winkel 15 Punkte

Übung 6 : Kreis 10 Punkte

Übung 7 : Tor 10 Punkte

Übung 8 : Slalom 10 Punkte

Übung 9 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Übung 10 : Ausspannen 5 Punkte

Gesamt 100 Punkte

1. Einspannen 5 Punkte

a) Ausführung: Der ZHF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt sich

vor. Auf Anweisung des LR holt der ZHF mit seinem Hund seinen Wagen vom Abstellplatz. Vor dem abgestellten

Wagen hat der ZHF dem Hund das Zuggeschirr in der richtigen Reihenfolge anzulegen und dann in der richtigen

Reihenfolge in die Zugvorrichtung einzuspannen. Halskragen des Geschirrs über Kopf geben, Läufe durchziehen,

Bauchgurt schließen. Zugvorrichtung in richtiger Höhe (Mitte Torso) befestigen, Karabiner einhängen. Halsung und

Leine entfernen und am Wagen verstauen. Während des gesamten Vorganges muss sich der Hund sicher und ruhig

verhalten und die jeweils vom ZHF angegebene Stellung einnehmen. Das Zuggeschirr darf nicht am Hund scheuern

oder ihn in seiner Bewegung behindern. Die Stränge sollen sich zu den in den Landen oder der Deichsel

eingespannten Hunden in der richtigen Länge zur Waage verhalten. Anschließend begibt sich der ZHF an die linke

Seite von Hund und Wagen.

b) Bewertung: Fehler, die der ZHF verursacht sind schwerwiegender als die Unruhe eines zugfreudigen Hundes

2. Vorwärtsfahren 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR wird der Vorführplatz mindestens einmal umfahren. Der Hund soll den Wagen

gleichmäßig und freudig ziehen. Es sind auch mindestens 10 Schritte im Laufschritt und mindestens ein Anhalten

und Wiederanfahren im Verlauf der Runde zu zeigen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit, entwerten entsprechend

3. Personengruppe 10 Punkte

ÖKV-Zughundeprüfung 6 Version 5

a) Ausführung: Das Gespann fährt einmal durch eine sich zwanglos bewegende Personengruppe, bestehend aus

mindestens 4 Personen. Der Hund darf sich nicht ablenken lassen und dem ZHF freudig folgen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit entwerten entsprechend.

4. Wenden 15 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann muss auf einer markierten Fläche von 3 Meter Breite nach links wenden,

b) Bewertung:. Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

5. Winkel 15 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist innerhalb eines markierten L oder T mit der Wegbreite von 180 cm ein

rechter Winkel einmal nach rechts und einmal nach links in einem Zug zu durchfahren. Das Gespann muß innerhalb

der markierten Grenzen bleiben.

b) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

6. Kreis 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist ein markierter Kreis im Innendurchmesser von 3 Meter und Wegbreite von

1,60 Meter in einem Zug zu durchfahren.

b) Bewertung:. Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

7. Tor 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann hält vor einem geschlossenen Tor (Torbreite 120 cm) an. Der ZHF lässt den Zughund

anhalten und öffnet das Tor. Das Gespann durchfährt das Tor und hält wieder an. Der ZHF schließt das Tor. Eine

Person kommt auf den ZHF zu und begrüßt ihn, während der Hund die vom HF bestimmte Position nicht verändern

darf. Danach setzt das Gespann den Weg fort.

b) Bewertung: Nichtbefolgen der Hörzeichen sowie selbstständige Positionsänderungen entwerten.

8. Slalom 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann durchfährt in Wellenlinie die in gerader Linie aufgestellten Hütchen. Die 6 Hütchen sind in

einem Abstand von je 5 Metern aufzustellen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude, Unsicherheit oder Unwilligkeit beim Durchfahren des Slaloms, Überfahren

oder Umwerfen von Hütchen, entwerten entsprechend.

9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann wird während der Arbeit eines anderen Gespannes im Parcours abgelegt. Der ZHF

entfernt sich 10 Schritte und wendet sich zum Gespann. Auf Anweisung des LR wird der abgelegte Hund nach

Beendigung der letzten Übung des arbeitenden Gespannes abgeholt.

b) Bewertung: Zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen sowie andere versteckte Hilfen des ZHF entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Setzt sich der Hund mit seinem

Wagen trotz Wiederholen des Hörzeichens in Bewegung, ist der Hundeführer sofort zu seinem Hund zu schicken

und muss bis zum Ende des Parcours des 2. Gespannes bei seinem Hund bleiben. Die Übung ist dann mit 0 zu

bewerten.

10. Ausspannen 5 Punkte

a) Ausführung: Am Ende der Prüfung begibt sich der ZHF zum LR und spannt vor diesem seinen Hund in der

umgekehrten Reihenfolge des Einspannens aus. Die Halsung wird wieder angelegt, der Hund wird an die Leine

genommen und der ZHF meldet sich von der Prüfung ab.

b) Bewertung: Fehler des ZHF beim Ausspannen oder Ausziehen des Geschirrs sind schwerwiegender als die Unruhe

eines noch in der Zugfreude stehenden Hundes.

ÖKV-Zughundeprüfung 7 Version 5

Zughundeprüfung 2

Der Hund muss den Parcours nur mit verbalen Hilfen des HF durchfahren. Hilfe durch Berühren des Hundes oder der

Zugvorrichtung entwerten entsprechend bei allen Übungen.

Übung 1 : Einspannen 5 Punkte

Übung 2 : Vorwärtsfahren 10 Punkte

Übung 3 : Personengruppe 10 Punkte

Übung 4 : Wenden 15 Punkte

Übung 5 : Winkel 15 Punkte

Übung 6 : Kreis 10 Punkte

Übung 7 : Tor 10 Punkte

Übung 8 : Slalom 10 Punkte

Übung 9 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Übung 10 : Ausspannen 5 Punkte

Gesamt 100 Punkte

1. Einspannen 5 Punkte

a) Ausführung: Der ZHF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt sich

vor. Auf Anweisung des LR holt der ZHF mit seinem Hund seinen Wagen vom Abstellplatz. Vor dem abgestellten

Wagen hat der ZHF dem Hund das Zuggeschirr in der richtigen Reihenfolge anzulegen und dann in der richtigen

Reihenfolge in die Zugvorrichtung einzuspannen. Halskragen des Geschirrs über Kopf geben, Läufe durchziehen,

Bauchgurt schließen. Zugvorrichtung in richtiger Höhe (Mitte Torso) befestigen, Karabiner einhängen. Halsung und

Leine entfernen und am Wagen verstauen. Während des gesamten Vorganges muss sich der Hund sicher und ruhig

verhalten und die jeweils vom ZHF angegebene Stellung einnehmen. Das Zuggeschirr darf nicht am Hund scheuern

oder ihn in seiner Bewegung behindern. Die Stränge sollen sich zu den in den Landen oder der Deichsel

eingespannten Hunden in der richtigen Länge zur Waage verhalten. Anschließend begibt sich der ZHF an die linke

Seite von Hund und Wagen.

b) Bewertung: Fehler, die der ZHF verursacht sind schwerwiegender als die Unruhe eines zugfreudigen Hundes

2. Vorwärtsfahren 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR wird der Vorführplatz mindestens einmal umfahren. Der Hund soll den Wagen

gleichmäßig und freudig ziehen. Es sind auch mindestens 10 Schritte im Laufschritt und mindestens ein Anhalten

und Wiederanfahren im Verlauf der Runde zu zeigen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit entwerten entsprechend.

3. Personengruppe 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann fährt zweimal durch eine sich zwanglos bewegende Personengruppe, bestehend aus

mindestens 4 Personen und einem angeleinten Hund. Der Hund darf sich nicht ablenken lassen und dem ZHF

freudig folgen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit entwerten entsprechend.

4. Wenden 15 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann muß auf einem markierten Streifen von 3 Meter Breite nach links wenden,

b) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

5. Winkel 15 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist innerhalb eines markierten L oder T mit der Wegbreite von 180 cm ein

rechter Winkel einmal nach rechts und einmal nach links in einem Zug zu durchfahren. Das Gespann muß innerhalb

der markierten Grenzen bleiben.

b) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

6. Kreis 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist ein markierter Kreis im Innendurchmesser von 3 Meter und Wegbreite von

1,60 Meter in einem Zug zu durchfahren.

ÖKV-Zughundeprüfung 8 Version 5

b) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

7. Tor 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann hält vor einem geschlossenen Tor (Torbreite 120 cm) an. Der ZHF lässt den Zughund

stehen und öffnet das Tor. Das Gespann durchfährt das Tor und hält wieder an, wobei sich der Hund setzen muß.

Der ZHF schließt das Tor. Eine Person kommt auf den ZHF zu und begrüßt ihn, während der Hund weiterhin ruhig

sitzen bleibt. Danach setzt das Gespann den Weg fort.

b) Bewertung: Nichtbefolgen der Hörzeichen sowie selbstständige Positionsänderungen entwerten entsprechend.

8. Slalom 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann durchfährt in Wellenlinie die in gerader Linie aufgestellten Hütchen. Die 6 Hütchen sind in

einem Abstand von je 5 Metern aufzustellen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude, Unsicherheit oder Unwilligkeit beim Durchfahren des Slaloms, Überfahren

oder Umwerfen von Hütchen entwerten entsprechend.

9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann wird während der Arbeit eines anderen Gespannes im Parcours abgelegt. Der ZHF

entfernt sich 10 Schritte und wendet sich zum Gespann. Auf Anweisung des LR wird der abgelegte Hund nach

Beendigung der letzten Übung des arbeitenden Gespannes abgeholt.

b) Bewertung: Zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen sowie andere versteckte Hilfen des ZHF entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Setzt sich der Hund mit seinem

Wagen trotz Wiederholen des Hörzeichens in Bewegung, ist der Hundeführer sofort zu seinem Hund zu schicken

und muss bis zum Ende des Parcours des 2. Gespannes bei seinem Hund bleiben. Die Übung ist dann mit 0 zu

bewerten.

10. Ausspannen 5 Punkte

a) Ausführung: Am Ende der Prüfung begibt sich der ZHF zum LR und spannt vor diesem seinen Hund in der

umgekehrten Reihenfolge des Einspannens aus. Die Halsung wird wieder angelegt, der Hund wird an die Leine

genommen und der ZHF meldet sich von der Prüfung ab.

b) Bewertung: Fehler des ZHF beim Ausspannen oder Ausziehen des Geschirrs sind schwerwiegender als die Unruhe

eines noch in der Zugfreude stehenden Hundes.

Zughundeprüfung 3

Der Hund muss den Parcours nur mit verbalen Hilfen des HF durchfahren. Hilfe durch Berühren des Hundes oder der

Zugvorrichtung entwerten entsprechend bei allen Übungen. Der Hundeführer meldet sich mit dem zugbereiten Gespann

beim LR an (Ein- und Ausspannen sind keine Übungen in dieser Prüfungsstufe).

Übung 1 : Vorwärtsfahren 10 Punkte

Übung 2 : Personengruppe 10 Punkte

Übung 3 : Wenden 10 Punkte

Übung 4 : Winkel 10 Punkte

Übung 5 : Kreis 10 Punkte

Übung 6 : Rückwärtsfahren 10 Punkte

Übung 7 : Tor 10 Punkte

Übung 8 : Slalom 10 Punkte

Übung 9 : Schrägwand 10 Punkte

Übung 10 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

1. Vorwärtsfahren 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR wird der Vorführplatz mindestens einmal umfahren. Der Hund soll den Wagen

gleichmäßig und freudig ziehen. Es sind auch mindestens 10 Schritte im Laufschritt sowie jeweils ein Anhalten mit

Abstellen, Absitzen und Ablegen im Verlauf der Runde zu zeigen.

c) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit entwerten entsprechend.

2. Personengruppe 10 Punkte

ÖKV-Zughundeprüfung 9 Version 5

a) Ausführung: Das Gespann fährt zweimal durch eine sich zwanglos bewegende Personengruppe, bestehend aus

mindestens 4 Personen und einem angeleinten Hund. Bei der 2. Durchfahrt muss das Zuggespann in der

Menschengruppe anhalten und auf Anweisung des LR wieder weiterfahren. Der Hund darf sich nicht ablenken

lassen und dem ZHF freudig folgen.

d) Bewertung: Mängel in der Zugfreude und der Lenkbarkeit entwerten entsprechend.

3. Wenden 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann muß auf einem markierten Streifen von 3 Meter Breite nach links wenden,

c) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

4. Winkel 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist innerhalb eines markierten L oder T mit der Wegbreite von 180 cm ein

rechter Winkel einmal nach rechts und einmal nach links in einem Zug zu durchfahren. Das Gespann muß innerhalb

der markierten Grenzen bleiben.

d) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

5. Kreis 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR ist ein Kreis im Innendurchmesser von 3 Meter und Wegbreite von 1,60 Meter in

einem Zug einmal im und einmal gegen den Uhrzeigensinn zu durchfahren.

b) Bewertung: Das Überfahren bzw. Übertreten der Markierung durch das Gespann entwerten entsprechend.

6. Rückwärtsfahren 10 Punkte

a) Ausführung: Auf Anweisung des LR muss das Gespann 4 Meter rückwärts fahren und anhalten. Der Zughund ist

Abzulegen, während der ZHF die Rückfahrsperre löst.

b) Bewertung: Starke Abweichung von der Geraden entwerten entsprechend.

7. Tor 10 Punkte

c) Ausführung: Das Gespann hält vor einem geschlossenen Tor (Torbreite 120 cm) an. Der ZHF läßt den Zughund

stehen und öffnet das Tor. Das Gespann durchfährt das Tor und hält wieder an, wobei sich der Hund setzen muß.

Der ZHF schließt das Tor. Eine Person kommt auf den ZHF zu und begrüßt ihn, während der Hund weiterhin ruhig

sitzen bleibt. Danach setzt das Gespann den Weg fort.

c) Bewertung: Nichtbefolgen der Hörzeichen sowie selbstständige Positionsänderungen entwerten entsprechend.

8. Slalom 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann durchfährt in Wellenlinie die in gerader Linie aufgestellten Hütchen. Die 6 Hütchen sind in

einem Abstand von je 5 Metern aufzustellen.

b) Bewertung: Mängel in der Zugfreude, Unsicherheit oder Unwilligkeit beim Durchfahren des Slaloms, Überfahren

oder Umwerfen von Hütchen, Hilfen des ZHF durch Berühren des Hundes und/oder der Zugeinrichtung entwerten

entsprechend.

9. Schrägwand 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann hält vor der Schrägwand an. Der ZHF geht außen um die Wand herum. Auf Kommando

fährt das Gespann durch die Schrägwand. (Die Schrägwand muss so fixiert und abgesichert werden, dass sie auf

keinen Fall bewegt werden kann oder vom durchfahrenden Hund verrückt werden kann)

b) Bewertung: Hilfen des HF beim Durchfahren entwerten entsprechend

10. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Ausführung: Das Gespann wird während der Arbeit eines anderen Gespannes im Parcours abgelegt. Der ZHF

entfernt sich 20 Schritte und wendet sich zum Gespann. Auf Anweisung des LR wird der abgelegte Hund nach

Beendigung der letzten Übung des arbeitenden Gespannes abgeholt.

ÖKV-Zughundeprüfung 10 Version 5

b) Bewertung: Zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen sowie andere versteckte Hilfen des ZHF entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Setzt sich der Hund mit seinem

Wagen trotz Wiederholen des Hörzeichens in Bewegung, ist der Hundeführer sofort zu seinem Hund zu schicken

und muss bis zum Ende des Parcours des 2. Gespannes bei seinem Hund bleiben. Die Übung ist dann mit 0 zu

bewerten.

Zughundeprüfung für Doppelgespanne:

Es ist jederzeit möglich, die Zughundeprüfung auch im Doppelgespann zu fahren. Dabei ist die Einspannung mit

Pulkastange und mit Deichsel und Waage gleichermaßen erlaubt.

Die Prüfung muss in diesem Fall nach den gleichen Parcoursrichtlinien wie bei der Einzeleinspannung gefahren

werden

Das Doppelgespann darf nur von einem Hundeführer gelenkt werden

Die Prüfungsstufe muss dem Hund mit dem geringeren Prüfungserfolg angepasst werden.

Die Leistung des Doppelgespannes wird gleichermaßen für beide Hunde in das jeweilige Leistungsheft in der

Rubrik „Art der Veranstaltung“ mit dem Zusatz „Doppelgespann“

eigetragen (Art d. Veranstaltung: ZH1/2/3 Doppelgespann)

pro Prüfungstag ist nur ein Antritt pro Hund erlaubt

Nach einem erfolgreichen Antritt in einer Prüfungsstufe kann der Hund bei der nächsten Prüfung in der

nächsthöheren Prüfungsstufe antreten, egal ob er im Einzelgespann oder im Doppelgespann antritt.

 

 

 

Stand: 13.10.12