Herzlich willkommen auf den Zughundeseiten des
Österreichischen Gebrauchshundesport-Verbandes (ÖGV)!

 

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Was ist Zughundearbeit:

In früheren Zeiten haben Hunde oft helfende Aufgaben im Leben der Menschen übernommen. So wurden verschiedene Rassen für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Neben Jagd-, Hüte- oder Herdenschutzhunden gab es auch Zughunde. Sie halfen den Menschen im Forst und beim Transport ihrer Waren zum Markt. Sie waren die „Pferde der kleinen Mannes“.

Heute gibt es, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Zughunde mehr, die bei der täglichen Arbeit helfen.
Die Zughundearbeit zählt deshalb heute als „Hundesport“.

Welche Ziele verfolgt die Zughundearbeit?

Große, kräftige Hunde haben noch oft „Zughundeblut“ in sich.
Beim Zughundetraining lernen Hundeführer und Hund, diese Veranlagung in die richtigen Bahnen zu lenken und positiv auszunützen. Mit etwas Fantasie finden sich auch heute Nischen für die „tägliche Fahrt“, bei der der Hund seine Auslastung und
Beschäftigung findet.

Die Voraussetzungen:

Um mit der Zughundearbeit beginnen zu können, muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein. Außerdem muss der Hund gesunde Hüften, Knie, Herz und Wirbelsäule haben. Er muss auch die Grundkommandos wie Sitz, Platz, Steh,... sicher beherrschen. Besonders geeignet sind große, belastbare, nervenstarke Hunde.

Allerdings haben auch kleinere Hunde manchmal Spaß an der Zughundearbeit. Es ist durchaus möglich, kleinere und kleine Hunde zum Zughund auszubilden, nur muss man dabei bedenken, dass sowohl Zuggeschirr als auch Wagen exakt angepasst sind.
 
Was wird trainiert:

Zu Beginn des Trainings wird der Hund langsam daran gewöhnt, einen Gegenstand hinter sich herzuziehen. Wenn er das sicher beherrscht, lernt er, einen Wagen zu ziehen und auf Stimmkommando Richtungswechsel durchzuführen. Nach und nach wird auch das Zuggewicht erhöht.

Um die Prüfung ins Leistungsheft eingetragen zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Die Schulterhöhe des Hundes muss mindestens 50 cm betragen und er muss in der Lage sein, das Doppelte seines Körpergewichtes zu ziehen (Zugwagen + Ladung = Zuggewicht) und dabei einen Parcours (siehe Prüfungsordnung) zu durchqueren. Der neben dem Hund gehende Hundeführer darf den Hund nur durch verbale Kommandos lenken.

Ein gut trainierter Zughund kann durchaus auch von einem etwas älterem Kind geführt werden. Das Lenken eines Zuggespannes auf der Straße ist allerdings erst ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich erlaubt.
Im Alltag kann man den Hund zum Beispiel ein im Wagen sitzendes Kind ziehen oder die Einkäufe nach Hause bringen lassen.
Die Voraussetzungen für den Hundeführer sind, wie bei jedem Hundesport, gute körperliche Kondition, Geduld und eine gute Beobachtungsgabe für die Befindlichkeit seines Hunde, da gerade eifrige Zughunde zur Selbstüberforderung neigen.

Stand: 01.10.08